Heilpädagogisch-Inklusionstherapeutische
Praxis Apfelbaum
Petra Schumacher
An der Seidenweberei 11
47608 Geldern
E-Mail schreiben
Tel.: 02831/9735990

 

Heilpädagogisch-Inklusionstherapeutische
Praxis Apfelbaum

Petra Schumacher
Hoffmannallee 53a
47533 Kleve
E-Mail schreiben
Tel.: 02821/9973549

Heilpädagogisch-Therapeutische Praxis Apfelbaum - Petra Schumacher

Gewalt- und Schutzkonzept

Auf der Grundlage der UN- Behindertenrechtskonvention haben insbesondere Kinder mit erschwerten besonderen Lebens- und Lernerschwernissen unter Einbeziehung des Kindeswohls das Recht auf Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, Autonomie, Partizipation und Zugänglichkeit für eine volle und wirksame Teilhabe an sozialer Gemeinschaft und Bildung. Die Achtung vor den entwickelnden Fähigkeiten der Kinder ist zu wahren und unter Berücksichtigung der Vielzahl ihrer speziellen Lebenssituationen sind abgestimmte Regelungen, Förderungen und einstellungs- und umweltbedingte Barrieren zu beseitigen und Bedarfe herzustellen. 

Diesen Grundlagen hat sich die Praxis Apfelbaum verpflichtet, verbunden mit den wichtigsten Grundgedanken der Heilpädagogik, die durch die Ganzheitlichkeit sowie die Ressourcenorientierung geprägt sind, sehen wir jedes Kind in seiner Andersartigkeit als ein einmaliges und einzigartiges Wesen, das seine besonderen und wertvollen Dispositionen mit auf die Welt bringt. 

 

Definition von Gewalt

und Gewaltfreiheit

„Von Gewalt wird dann gesprochen, wenn  

  • einem Menschen 
  • im Kontext von Abhängigkeitsstrukturen 
  • gegen dessen Willen, im Sinne eines reflektierten Einverständnisses, 
  • ein Verhalten oder Tun aufgezwungen wird 
  • bis hin zur physischen oder psychischen Überwältigung oder Vernichtung 
  • unabhängig davon, ob die Gewalt gewollt, bewusst oder absichtlich angewendet wurde oder unabsichtlich, unbewusst bzw. ungewollt.“ 

Gewaltfreiheit beginnt somit bei uns Fachkräften, unserem Auftreten und Verhalten, aber auch durch die Beschaffenheit der Räumlichkeiten einer Institution. Um unsererseits ein gewaltfreies Umfeld in der Praxis Apfelbaum sicherzustellen, wurden eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen:

  • Einführung eines internen Verhaltenskodex‘ basierend auf einem Ampelsystem sowie offener Fehlerkultur
  • Einen wichtigen Basis-Baustein unserer therapeutischen Arbeit stellt das Konzept der Gewaltfreien Kommunikation nach Rosenberg dar
  • Fortbildungen zum Thema Kinderschutz werden regelmäßig und verpflichtend für alle MitarbeiterInnen absolviert
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Partizipation
  • Beschwerdeverfahren
  • Kollegiale Fallbesprechung
  • Möglichkeit der Supervision
  • Halbtransparente Glastüren
  • Notfallknopf
  • Fortlaufende Risikoanalyse

 

Kinderschutz

ERKENNEN – BERATEN – KOOPERIEREN – MELDEN

Im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung* greift unser interner „Ablaufplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII.“ Hierbei hat jede MitarbeiterIn die Möglichkeit und Pflicht sich unmittelbar mit seiner Teamleitung und im nächsten Schritt unserer InsoFa* zu beraten. Die Beratung beruht auf einer Methode der sogenannten Risikoeinschätzung und stellt eine strukturierte Vorgehensweise zur Erhebung der bekannten Risiko- und Schutzfaktoren des betroffenen Kindes dar.

Sollten sich im Verlauf des Prozesses Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung verhärten, so ist (wie gesetzlich festgeschrieben) der Einbezug der Personensorgeberechtigten Part des weiteren Vorgehens. Wir als Praxis verstehen uns als Wegbegleiter und Unterstützer der gesamten Familie und verfolgen das Ziel, diese zu stärken, zu unterstützen und vor allem in schwierigen Lebenslagen zu begleiten. In Kooperation mit unseren NetzwerkpartnerInnen (örtliche Jugend- und Sozialämter, dem LVR, Kinder- und Jugendärzten, Kindertageseinrichtungen usw.) können gemeinsam Lösungen zur Verbesserung der Situation gefunden werden. Nur im letzten Schritt und bei gewichtigen Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung, greift die Verpflichtung zu einer sogenannten „§8a SGB VIII Meldung“ an das zuständige Jugendamt, wenn kein milderes Mittel zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung umsetzbar ist.

Ansprechpartnerin: Maren Nobes

 

*Kindeswohlgefährdung Definition: Eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Entwicklung des Kindes, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

*InsoFa: Insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich gem. § 8a und § 8b SGB VIII festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung.