Heilpädagogisch-Inklusionstherapeutische
Praxis Apfelbaum
Petra Schumacher
An der Seidenweberei 11
47608 Geldern
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Tel.: 02831/9735990

 

Heilpädagogisch-Inklusionstherapeutische
Praxis Apfelbaum

Petra Schumacher
Hoffmannallee 53a
47533 Kleve
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Tel.: 02821/9973549

Heilpädagogisch-Therapeutische Praxis Apfelbaum - Petra Schumacher

Heilpädagogische

Frühförderung

 

„Jedes Kind hat das Recht auf seinen Weg.
Gibt es eine großartigere Aufgabe,
als einem Kind dabei behilflich zu sein,
sein ganz und gar Eigenes zu enthüllen
und in die Welt hineinzutragen?"
(Henning Köhler)

Die Praxis Apfelbaum hält für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot solitärer heilpädagogischer Leistungen im Rahmen der Frühförderung bereit.

Den frühestmöglichen Hilfen sind die größten Erfolgschancen zuzuschreiben. Darum gilt bei uns: Je früher desto besser!

Unser Ziel ist es, Möglichkeiten zu schaffen, dass sich individuelle Fähigkeiten eines jeden Kindes entfalten und zu einer Gesamtpersönlichkeit entwickeln können. Mit der unterstützenden sowie beziehungsorientierten heilpädagogischen Hilfe soll jedem Kind in unserem Safe-Place ermöglicht werden, eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung zu erreichen. Dazu dient außerdem ein individuelles, methodisch im Bezugssystem abgestimmtes Frühförderkonzept.

Dieser individuelle Weg der frühkindlichen Entwicklung wird unter anderem durch die methodischen Bausteine der

begleitet sowie mittels der heilpädagogischen Eltern- und Familienberatung systemisch gestützt. Das reichhaltige Praxismaterial wird durch einen mobilen sowie standardisierten Frühförderkoffer für Einsätze in den verschiedenen Systemen ergänzt. Diesen Koffer erhält jede TherapeutIn der Praxis Apfelbaum, um überall eine flexible sowie qualitativ hochwertige Frühförderung durchführen zu können.


Vermuten Sie bei ihrem Kind eine Entwicklungsverzögerung oder ein Entwicklungsrisiko, haben Sie die Möglichkeit, ein offenes, unverbindliches Beratungsangebot in unserer Praxis zu erhalten. Innerhalb dieses Angebots informieren wir sie, in Zusammenarbeit mit dem LVR, unserem Kooperationspartner in Sachen Frühförderung, gerne hinsichtlich der Leistungen und Antragsstellung.

Wird bei Ihrem Kind gegen Ende der Frühförderung (Einschulung) ein weiterer Förderbedarf festgestellt, der über die Frühförderung hinausgeht, so kann Ihr Kind auch als Schulkind weiterhin in unserem umfassenden Therapie-Angebot der Praxis angebunden bleiben und entsprechend seinem Hilfebedarf weitere Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Hier ändern sich lediglich die rechtlichen Zuständigkeiten und die Kostenträger.
Gerne beraten und unterstützen wir sie in Kooperation mit den weiteren Begleitsystemen bei der frühzeitigen Antragstellung und Hilfeplanung.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!

Der Fachbereich Frühförderung (Jessica Misera, Nicole Ritter  und Vera Hackstein)