Jedes Kind hat Rechte –
ganz egal, wo es aufwächst.
Heute gedenken wir allen Kindern weltweit, denn sie sind es, die so viel Unbekümmertheit, Neugier, Ehrlichkeit, Vorurteilsfreiheit und Freude in die Welt tragen!
Die Kinderrechte sind festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention, die nach ihrem Inkrafttreten am 20. November 1989 von so gut wie allen Staaten der Welt ratifiziert worden ist. Das weltweite „Grundgesetz für Kinder“ hat vieles verbessert: So ist die Kindersterblichkeit in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken, mehr Kinder denn je gehen zur Schule – und das Bewusstsein für Kinderrechte wächst, doch nach wie vor gibt es viel zu tun auf dem Weg zur Chancengleichheit!
Daher denken wir heute insbesondere auch an benachteiligte Kinder, von Krieg, Durst, Hunger, Leid und Diskriminierung betroffene Kinder und senden von ganzem Herzen den Wunsch aus, dass ihr Schicksal sich zum Positiven wendet!
Bedeutung der
UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention gilt seit 1992 in Deutschland verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Die Bundesrepublik hat sich dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als „vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Dieses sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist ein zentrales Element der UN-Kinderrechtskonvention.
Kinder und Jugendliche
müssen beteiligt werden
Ein weiteres Kernprinzip der UN-Kinderrechtskonvention ist das subjektive Recht des Kindes auf Beteiligung und angemessene Berücksichtigung seiner Meinung gemäß Artikel 12. Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass ihre Rechte durch Erwachsene wahrgenommen werden – nicht nur im Alltag, sondern auch bei politischen Entscheidungen. Kinder sollten entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife beteiligt und ihre Interessen bei allen staatlichen Entscheidungen maßgeblich berücksichtigt werden.
Keine Schwächung des
Elternrechts
Mit der Stärkung der Interessen der Kinder werden zugleich auch Eltern und Familien gestärkt. Dies stimmt mit den in der UN-Kinderrechtskonvention geregelten Elternrechten überein: Nach Artikel 5 der Kinderrechtskonvention sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern zu achten: Artikel 18 Absatz 1 der Kinderrechtskonvention gewährleistet die Verantwortung der Eltern für das Kindeswohl.
Quellen und Lesenswertes.
Herbert Grönemeyer – Kinder an die Macht:

